Benutzungsordnung des Max Frisch-Archivs
Grundlage für die Benutzung bilden die Benutzungsbestimmungen der ETH-Bibliothek sowie diejenigen der einzelnen Spezialsammlungen. Zum Schutz der einmaligen Bestände des Max Frisch-Archivs gelten folgende Zusatzbestimmungen:
Die Benutzung der Bestände erfolgt im Raum H 27. Es dürfen grundsätzlich keine Dokumente aus diesem Raum entfernt werden.
Vor der ersten Benutzung der Bestände wird eine Voranmeldung erbeten, damit die gewünschten Dokumente bereitgestellt werden können.
Die Konsultation der Unterlagen erfolgt kostenlos. Den Benutzenden wird ab dem Jahr 2010 ein Findmittel in elektronischer Form zur Verfügung stehen.
Die Benutzenden füllen ein Anmeldeformular aus.
Die Einsichtnahme in Unterlagen des Max Frisch-Archivs ist nicht möglich, wenn diese gesetzlichen Schutzfristen unterliegen oder Persönlichkeitsrechte Dritter tangiert sind.
Die Vorlage von Originaldokumenten kann aus konservatorischen Gründen abgelehnt werden. Nach Möglichkeit stellt das Archiv in diesen Fällen Reproduktionen zur Verfügung.
Für den Gebrauch von Digitalkameras bedarf es einer vorgängigen Bewilligung.
Die gewünschten Materialien werden von der Archivarin geholt, bereitgestellt und versorgt. Zugang zu den Magazinen ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Benutzenden sind verpflichtet, mit den Unterlagen und Hilfsmitteln sorgfältig umzugehen. Die Anweisungen der Archivarin sind einzuhalten. Die Benutzenden haften für allfällige Schäden.
Bestellte Dokumente werden grundsätzlich für die Benutzung an einem Tag zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt und müssen am Abend wieder zurückgegeben werden. Die Archivarin ist befugt, die Anzahl der bestellten Dokumente einzuschränken sowie die Taschen und persönlichen Unterlagen der Benutzenden zu kontrollieren.
Reproduktionen werden nur durch die Archivarin ausgeführt, sofern dies unter konservatorischen und juristischen Aspekten möglich ist. Die Gebührenordnung der ETH-Bibliothek regelt die Kosten. Die Verwendung von Handscannern für das Kopieren von Dokumenten ist strikt untersagt.
Die Benutzenden haben Störungen von weiteren Mitbenutzenden zu unterlassen. Insbesondere sind Essen und Trinken sowie der Gebrauch von Mobiltelefonen untersagt.
Zürich, im November 2009
Dr. Wolfram Neubauer
Direktor ETH-Bibliothek